Willkommen
auf der Internetpräsenz der Karate Stilrichtung
Koshinkan
(Offizielle Stilrichtung im Deutschen Karateverband)
WAS IST Koshinkan Karate ? Koshinkan Karate ist eine konsequente Fortführung der traditionellen Karate-Stilrichtungen hin zu einem zeitgemäßen, praxis - & zukunftsorientierten Karate. Wir trainieren, unterrichten und prüfen das gesamte Spektrum (die vier Säulen) des Karate: Grundschule (Kihon), Kampf (Kumite), Selbstverteidigung und Kata (mit Bunkai). Dabei legen wir schon von Beginn an Wert auf ein flexibles, praxisorientiertes Partnertraining. Die Basis des Koshinkan kann jede traditionelle Stilrichtung sein - es werden grundsätzlich alle im DKV erworbenen Graduierungen anerkannt. Erkennungskriterien unserer Stilrichtung:
Die Mitglieder der Stilrichtung
„Koshinkan“ machen je nach
ihrer Herkunft/Basis (Shotokan-, Wado-Ryu,
Goju-Ryu, Shito-Ryu…)
Grundtechniken und Kata. Deshalb ist die Frage von Außenstehenden und
Interessierten verständlich: Koshinkan ist eine seit Januar 2000 anerkannte und autonome Stilrichtung im Deutschen Karate Verband. Sie unterliegt natürlich den Verfahrens- und Kostenordnungen des DKV, ist aber im Lehr- und Prüfungswesen eigenständig. Auch Turniere auf Bundes- und Landesebene können durchgeführt werden. - weiterlesen - Koshinkan PRÜFERORDNUNG 1. Die Prüferordnung ist gebunden an die Ordnungen des DKV. 2. Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine Prüferlizenz besteht nicht. 3. Die Vergabe, Verlängerung und der Entzug der C- und B-Lizenzen obliegt dem Landes- Prüfungs- referenten, bei A-Lizenzen dem Bundes-Prüfungsreferenten. Ein Entzug der Lizenz ist nur bei groben Verstößen gegen die DKV- sowie stilrichtungsinterne Ordnungen möglich. Eine vorherige Anhörung des/ der jeweiligen Prüfers/Prüferin ist unbedingt erforderlich! 4. Der Vergabe einer Prüferlizenz geht voraus: - Antrag zur Erteilung oder Erweiterung einer Prüfungslizenz mit Angaben zur Person - Nachweis der Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen wie Prüferlehrgang und zwei Beisitzungen bei Ersterteilung der Erstlizenz. - weiterlesen - (als *.pdf) Koshinkan RAHMENPRÜFUNGSORDNUNG Dieses Programm ist als Rahmenprüfungsordnung zu verstehen, als eine Möglichkeit für ein zeitgemäßes, anwendbares und zukunftsorientiertes Karate. Die Prüfer des Koshinkan Karate können sich bei Kyuprüfungen an diesem oder an Ihrem Dojo internen Prüfungsprogramm orientieren. Grundsätzlich wird unterteilt in vier Alterstufen: A -6 Jahre (Mini-Kids/ Vorschulalter) B -13 Jahre ( Kids/ Schulalter ) C ab 14 Jahre / Jugendliche & Erwachsene D ab 50 Jahre / Senioren und in drei Leistungsstufen: Unterstufe (weiß-orange) Mittelstufe (grün & blau / violett) Oberstufe (braun) - weiterlesen - (als *.pdf) Koshinkan REGEL FÜR HÖHERE DAN-GRADE Regel für höhere Dan-Grade der Stilrichtung „Koshinkan“ im DKV Über die Zulassung zu Dan-Prüfungen ab 6. Dan gilt folgende Regelung: Ein formloses Schreiben auf Zulassung spätestens 6 Monate vor Prüfungstermin an den Bundesstilrichtungsreferenten Koshinkan (nicht an den DKV!). Die Koshinkan-Kommission entscheidet über die Zulassung, der Antragsteller bekommt zeitnah das Ergebnis mitgeteilt. Der/die Antragsteller/in, sollte sich 100% mit der Stilrichtung Koshinkan identifizieren und keine weiteren Positionen in anderen Stilrichtungen haben. Bei einer Nichtbeachtung, kann die Kommission die Zulassung verweigern! Bei einem positiven Bescheid sind umgehend folgende Unterlagen beim BundesStilrichtungsreferenten einzureichen, - weiterlesen - (als *.pdf) |
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